Schüler
- bei Konflikten mit Schülern, Eltern, Lehrern
- bei Problemen in der Familie, mit Geschwistern u. Freunden
- bei Schulschwierigkeiten
- bei der Zusammenarbeit und Vermittlung mit und zu anderen Fachstellen, z.B. Jugendberatungsstellen, Vereine
Eltern
- bei Erziehungs- und Lebensfragen
- bei der Vermittlung an Fachstellen
- bei Gesprächen mit Lehrkräften und bei Konflikten im Zusammenhang mit der Schule
Lehrkräfte
- bei der Beratung Ihrer Schüler mit schulischen und familiären Problemen
- mit Sozialem Lernen im Klassenverband oder in Kleingruppen
- mit themenspezifischen Gruppenangeboten
- durch Projektarbeit zu Themen wie Sucht, Sexualität, Gewalt und vieles mehr
- durch Mitwirkung in Schulgremien, schulinternen Arbeitskreisen und der Schulentwicklung
aus: Grundlage der Jugendberatung, SGB VIII, § 13 Kinder- und Jugendhilfegesetz "Jugendsozialarbeit"
Es gelten die Grundsätze der
- Freiwilligkeit
- Präventives Arbeiten
- Schweigepflicht
- Datenschutz
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